Verwaltungsrecht.
Im Verlauf ihres Lebens kommt wohl jeder Bürger mehrmals mit staatlichen Behörden in Berührung. Es kann vorkommen, dass die an Sie gerichteten Schreiben in einem schwer verständlichen „Beamtendeutsch“ verfasst sind. In solchen Fällen bieten wir Ihnen unsere Dienste als „Übersetzer“ an und erläutern Ihnen im Rahmen einer Beratung, was die Behörde Ihnen mitteilen möchte.
WISSEN UND ERFAHRUNG
Natürlich stehen wir Ihnen auch darüber hinaus zur Verfügung, um die Rechtmäßigkeit von Bescheiden oder anderen behördlichen Maßnahmen, den sogenannten Verwaltungsakten, zu überprüfen. Auf diese Weise erhalten Sie schnell und verlässlich Auskunft darüber, ob es Erfolgsaussichten gibt, gegen den Verwaltungsakt vorzugehen oder nicht. Zudem ersparen Sie sich mühsame und manchmal langwierige Schriftwechsel mit der Behörde, denn auf Wunsch übernehmen wir auch den Schriftverkehr für Sie.
BERATUNG UND VERTRETUNG
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie ein behördliches Schreiben erhalten, das Ihnen unklar erscheint oder dessen Rechtmäßigkeit Sie anzweifeln. Denn oft gelten für rechtliche Schritte gegen behördliche Maßnahmen kurz bemessene Ausschlussfristen.
Wir kümmern uns darum, dass diese Fristen eingehalten werden.
Ihre Anwälte:
Dr. Rainer Maus
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Diemut Liesenhoff
Verwaltungsrecht