Wenn Sie Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können uns entweder schreiben oder anrufen. Unser Team im Büro vereinbart gerne einen passenden Termin für Sie.
Unsere Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe des Zentrums von Leverkusen-Opladen und ist bequem zu Fuß vom Bahnhof Leverkusen-Opladen sowie vom Busbahnhof Leverkusen-Opladen aus erreichbar. Für Busanreisende gibt es die Bushaltestelle Rennbaumstraße, die noch näher liegt und von den Linien 253, SB 24 und 251 angefahren wird.
Mit dem eigenen Fahrzeug
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie die Ausfahrt Leverkusen-Opladen (A3) oder Leverkusen-Zentrum (A1) nehmen und den Schildern Richtung Opladen folgen. Von Westen kommend, nehmen Sie die Bonner Straße und verlassen den Kreisverkehr an der Ausfahrt zur Rat-Dyckes-Straße. Biegen Sie dann an der ersten Möglichkeit links in die Fürstenbergstraße ein und folgen Sie dieser bis zur Karl-Bückart-Straße. Die Rat-Dyckes-Straße kann von Norden über die Rennbaumstraße und von Osten über die Europa-Allee erreicht werden.
Die Tat-Dyckes-Straße ist von Norden kommend über die Rennbaumstraße und von Osten kommend über die Europa-Alle erreichbar.
Parkmöglichkeiten in der Nähe
Es gibt Parkmöglichkeiten direkt vor dem Haus entlang der Karl-Bückart-Straße im öffentlichen Parkraum. Die Parkdauer beträgt maximal vier Stunden mit einer Parkscheibe und ist kostenfrei.
IHR WEG ZU FRP IN WUPPERTAL
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Unsere Kanzlei FRP Rechtsanwälte liegt im Turmhofviertel, inmitten der Fußgängerzone von Wuppertal-Elberfeld, gegenüber dem Von-der-Heydt-Museum. Sie ist bequem zu Fuß vom Hauptbahnhof aus in weniger als 5 Minuten erreichbar. Auch von den Schwebebahnstationen Hauptbahnhof/Döppersberg/KÖBO-Haus und Ohlingsmühle aus sind es nur wenige Schritte zu uns. Sollten Sie sich in der Umgebung nicht auskennen, empfehlen wir, den Schildern Richtung Von-der-Heydt-Museum zu folgen.
Mit dem eigenen Fahrzeug
Für mit dem Auto Anreisende empfiehlt sich die Nutzung des Parkleitsystems in Richtung Zentrum/Hofaue. Parkmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe der Schwebebahnstation Ohligsmühle am Teijin-Gebäude oder im Parkhaus Islandufer/Stadtsparkasse. Weitere Parkmöglichkeiten stehen Ihnen im Parkhaus Morianstraße sowie in den City-Arkaden zur Verfügung.
Es gibt ausreichend bemessene Schwerbehinderten-Parkplätze sowohl im Parkhaus City-Arkaden als auch im Parkhaus Rathaus-Galerie. Zusätzlich stehen 2 Behinderten-Parkplätze im Bereich Wall zur Verfügung.
Ihr erster Besuch bei uns
Häufig besteht eine gewisse Scheu, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Hier finden Sie einige Tipps, wie jede Angelegenheit schnell und effizient erledigt und das Gespräch beim Rechtsanwalt stressfrei und reibungslos verläuft.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin!
Vereinbaren Sie telefonisch unter 02171 4047 – 0 einen Termin.
Wenn Sie gefragt werden, in welcher Angelegenheit Sie anrufen, teilen Sie bitte mit, dass es eine neue Sache ist.
Unser Sekretariat erfragt auch Ihre Telefonnummer, damit wir Sie zurückrufen können, falls der Termin unsererseits verlegt werden muss oder noch Rückfragen bestehen.
Wenn Sie ein Schreiben haben, in dem Ihnen eine Frist gesetzt wurde (vom Gericht, Behörde, Gegenseite etc.), teilen Sie uns dies am Telefon mit, damit der Termin rechtzeitig innerhalb der Frist vereinbart wird.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Eine Erstbesprechung ist häufig umfangreich und kann ca. 30 Minuten dauern. Sollten Sie nach Ihrem Anwaltstermin noch andere Termine haben, kalkulieren Sie bitte nicht zu knapp. Eine Wartezeit von ca. 15 Minuten sollten Sie in jedem Fall auch mit einplanen.
Sprechen Sie im Termin alle wichtigen Dinge an!
Was passiert ist, wissen nur Sie! Was zu tun ist, schlagen wir Ihnen vor!
Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, die für die Sache wichtig sein könnten:
Schriftverkehr mit dem Gegner
Schreiben von Behörden, Versicherungen
Mahnbescheide / Vollstreckungsbescheide
Klageschrift, sofern Sie verklagt wurden
bei einem Verkehrsunfall Skizzen und Bilder des Unfalls sowie Adresse und Namen von Zeugen
Verträge, wie z.B. Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag etc.
Zahlungsbelege, wie z.B. Rechnungen, Quittungen
sofern Sie rechtsschutzversichert sind, die Rechtsschutzversicherung nebst Versicherungsnummer
Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage.
Sie können gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Sofern Sie es gestatten, darf diese Person auch an der Besprechung teilnehmen. Sie können Ihre Kinder mit zur Besprechung bringen. Ihre Kinder können sich auch im Wartezimmer beschäftigen, wo sie eine kleine Spielecke vorfinden.
Bleiben Sie mit uns in Kontakt!
Wir werden Sie über alle wichtigen Dinge in Ihrer Sache auf dem Laufenden halten. In der Regel erhalten Sie Kopien von allen wichtigen Schriftstücken. Den Schriftstücken ist meist ein Übersendungszettel beigefügt, auf dem Sie auf den ersten Blick sehen können, ob und gegebenenfalls was zu veranlassen ist (Rücksprache, Stellungnahme, Kenntnisnahme etc.).
Haben Sie Fragen – rufen Sie uns an. Die meisten Fragen, wie z.B. ob neue Post vorliegt, Gerichtstermine anstehen oder Ähnliches, kann Ihnen am besten unser Sekretariat beantworten. Für inhaltliche Fragen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne auch per Rückruf/Rückmail zur Verfügung.
Es ist das Prinzip unserer Mandatsbearbeitung, Professionalität, Fachwissen und Engagement mit individueller, vertrauensvoller Betreuung und Beratung zu verbinden.
Rechtsrat gibt es überall. Kompetenz nicht.
Kosten
Die Vergütung aller anwaltlichen Tätigkeiten wird grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die gesetzliche Regelung soll einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwälte an einer aufwand- und leistungsgerechten Vergütung und den Interessen der Mandanten darstellen. Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist in der Regel der Streitwert (Gegenstandswert der Angelegenheit).
Daneben kommt der Abschluss einer Gebührenvereinbarung in Frage. Insbesondere im außergerichtlichen Bereich – also bei Beratung, Gutachten, Vertragsgestaltung oder Schlichtungsversuchen – wird die Vergütung individuell nach Aufwand, Komplexität und finanziellen Möglichkeiten der Mandanten vereinbart.
Für Verbraucher ist die Vergütung für eine Erstberatung gesetzlich auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.
Wir stellen für Sie ohne weitere Kosten die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe und stellen ggf. einen entsprechenden Antrag.
Fragen Sie einfach vorab gezielt und unverbindlich nach den Kosten, wobei uns die Kosteneinschätzung erleichtert wird, wenn Sie uns Ihren Fall vorab kurz per Email – ggf. auch telefonisch – schildern. Gerne senden wir Ihnen dann eine erste Kosteneinschätzung zu.
Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass Internet-Informationen eine gezielte individuelle Erstberatung, die wir Ihnen bieten, nicht ersetzen können. Die Investition von maximal € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer für eine Erstberatung – soweit diese nicht ohnehin von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird – lohnt sich deshalb allemal.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von Störungen unserer Telefonleitung ist unsere telefonische Erreichbarkeit zeitweise beeinträchtigt.