Steuerrecht.

Unser Wirkungsbereich im Bereich des Steuerrechts umfasst hauptsächlich das Steuerstrafrecht sowie den Steuerstreit. Häufig werden wir – auch über Steuerberater – kontaktiert, um streitige Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung zu führen, sei es auf konfrontative oder kooperative Weise. Dies betrifft oft Situationen, die sich aus externen Prüfungen ergeben und sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Implikationen haben können. In solchen Fällen ist es entscheidend, Ihre individuellen Interessen sowohl im Bereich der Besteuerung als auch im Steuerstrafverfahren mit fundiertem Fachwissen und Erfahrung zu vertreten und zu schützen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen, Prävention/Tax Compliance sowie bei Konfrontationen mit der Steuerfahndung.

KONZENTRATION AUF DAS WESENTLICHE.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Steueranwalt sich von einem Steuerberater unterscheidet. Die laufende Buchführung, regelmäßige Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und grundsätzlich auch die steuerliche Gestaltungsberatung sollten weiterhin in der Zuständigkeit Ihres vertrauten Steuerberaters bleiben. Unser Fokus liegt jedoch darauf, Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt, der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten zu vertreten, ohne dabei an die Grenzen gebunden zu sein, die sich aus der täglichen Zusammenarbeit zwischen steuerlicher Beratung und Finanzverwaltung ergeben. Auf diese Weise können wir uns voll und ganz darauf konzentrieren, was für Sie in solchen Ausnahmesituationen am wichtigsten ist: die bestmögliche Bewältigung Ihres aktuellen Problems!

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