Handels- und Gesellschafts­recht.

Die FRP Rechtsanwälte agieren auch im breiten Feld des Handels- und Gesellschaftsrechts. Neben den traditionellen Beratungsfeldern wie beispielsweise Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) einerseits sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) andererseits decken wir auch neue Gesellschaftsformen wie die Unternehmergesellschaft (UG) ab.

WELCHE GESELLSCHAFTSFORM IST DIE RICHTIGE?

Für Ihr unternehmerisches Vorhaben finden wir gerne die optimal geeignete Gesellschaftsform. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Haftungsrisiken und die Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsführung, sondern auch langfristige Aspekte wie die Unternehmensnachfolge, die Unternehmensfortführung im Erbfall und die Wachstumsmöglichkeiten. Am Ende der FRP-Beratung steht möglicherweise auch die Erstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags.

UNTERNEHMERISCH DENKEN? DAS TUN WIR AUCH!

Unsere Unterstützung beschränkt sich nicht allein auf die Gründung neuer Gesellschaften. Wir bieten auch Beratungsdienstleistungen für Gesellschafter bestehender Unternehmen an. Wenn es Unstimmigkeiten mit anderen Gesellschaftern gibt, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir gewährleisten die effektive Wahrnehmung Ihrer Verwaltungs- und Kontrollbefugnisse als Gesellschafter und stellen sicher, dass Sie nicht von Ihren Mitgesellschaftern benachteiligt werden. Uns liegt daran, sicherzustellen, dass Ihre Interessen innerhalb der Gesellschaft angemessen vertreten sind.