Familienrecht.
Das Familienrecht wird bei FRP von erfahrenen Fachanwälten betreut, die Sie sowohl außergerichtlich beraten und vertreten als auch in allen gerichtlichen Verfahren zur Seite stehen. Dabei haben wir stets ein offenes Ohr für die oft starken emotionalen Belastungen, die mit familienrechtlichen Angelegenheiten einhergehen.
VEREINBARUNGEN IM FAMILIENRECHT.
Unser Ziel ist es, Ihnen in Scheidungs-, Unterhalts-, Zugewinn- und Kindschaftssachen (Sorgerecht/Umgangsrecht) die bestmögliche Beratung zu bieten und durch konsequente Umsetzung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen belastende gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
GESTALTUNG VON EHEVERTRÄGEN.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Beratung zu Eheverträgen – sowohl vor als auch nach der Eheschließung. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen können Sie eine solide Rechtsposition für den Fall etwaiger Konflikte sicherstellen. Durch enge Partnerschaften mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind wir darüber hinaus in der Lage, Gesellschaftsanteile zu bewerten und Eheverträge sowie Scheidungsvereinbarungen unter steuerlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Gegebenenfalls in diesem Zusammenhang auftretende Fragen im Bereich des Erbrechts werden von den spezialisierten Fachanwälten für Familienrecht bei FRP professionell begleitet und geklärt.
Ihre Anwälte:
Uwe Heinz
Fachanwalt für Familienrecht
Ulf Siepermann
Fachanwalt für Familienrecht
Diemut Liesenhoff
Fachanwältin für Familienrecht