Öffentliches Baurecht.
Der Kontext des Öffentlichen Baurechts konzentriert sich nicht auf private Streitigkeiten zwischen den Nachbarn benachbarter Grundstücke – obwohl wir Sie als FRP Rechtsanwälte natürlich auch in solchen Angelegenheiten beraten. Der Fokus liegt hier vielmehr auf der Prüfung der Zulässigkeit und der festgelegten Grenzen für die bauliche Nutzung von Land und Grundstücken, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
UNTERSTÜTZUNG BEI BAUGEHNEMIGUNGEN.
Wenn Sie also planen, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu entfernen, und Fragen zur Genehmigung oder zur ordnungsgemäßen Nutzung eines bereits bestehenden Gebäudes haben, sind wir gerne für Sie da. Wir unterstützen Sie dabei, unter anderem herauszufinden, in welchen Gebieten Ihrer Region Ihr Vorhaben zulässig ist und ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, und falls ja, in welchem Umfang.
JURISTISCHE ABWICKLUNG.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Abwicklung des behördlichen Verfahrens für Ihr Bauprojekt. Gleichzeitig stehen wir Ihnen jedoch auch beratend zur Seite und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht, wenn Sie gegen behördlich auferlegte Einschränkungen der Nutzung oder sogar die Beseitigung Ihres Gebäudes vorgehen möchten.
PRÄVENTIVE BERATUNG.
Nicht zuletzt setzen wir uns gerne präventiv für Ihre Interessen ein. Durch unsere präventive Beratung tragen wir dazu bei, dass Konflikte zwischen Ihnen und den Behörden idealerweise erst gar nicht entstehen. Dabei kommen uns auch unsere langjährigen Kontakte zu den örtlichen Bauaufsichtsbehörden zugute, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten.
Ihre Anwälte:
Dr. Werner Schniewind
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Rainer Maus
Öffentliches Baurecht
Ulf Siepermann